Verkehrswert (Steuerwert)
Steuerwert, der von den Gemeinden jährlich festgelegt wird und die Mindestbemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuern bei Eigentumsübertragungen bildet.
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Steuerwert, der von den Gemeinden jährlich festgelegt wird und die Mindestbemessungsgrundlage für den bei Eigentumsübertragungen zu zahlenden Kaufpreis bildet. Die Grunderwerbsteuer bei Eigentumsübertragung (Käufer + Verkäufer insgesamt 4 %) darf nicht unter diesem Wert liegen.
Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz Nr. 1319, Art. 29
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